Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
Immer mehr Paare verzichten auf den Trauschein und leben dennoch eheähnlich zusammen.
Allerdings ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft in ihren Rechten nicht der Ehe gleichgestellt. Probleme treten auf, wenn ein Partner ins Krankenhaus kommt, eine Mietwohnung gemeinsam gemietet wird, ein Haus erworben wird oder Schulden des Ex-Partners übernommen werden sollen.
Hier besteht eine große Rechtsunsicherheit. Aber wenigstens gibt es nunmehr für größere Vermögenswerte eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Daneben gibt es bereits jetzt umfangreiche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Zu all diesen Fragen steht Oliver Hoffmann, Direktor des Amtsgerichtes Kamen, in der Sendung von Mélanie Scheuermann am 14. September 2008 um 20:00 Uhr Rede und Antwort.
Sollten Sie die Sendung verpassen, können Sie auch einen Mitschnitt erhalten.
Wer im Vorfeld Fragen und Anregungen hat, meldet sich unter der
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Wir werden den Experten mit Ihren Fragen konfrontieren.